Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht Bergheim
Schwerpunkte unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung sind die Gründung von Gesellschaften, die Unternehmensnachfolge, die Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen, gesellschaftsrechtliche Restrukturierung einschließlich der Umwandlung durch Formwechsel, Ausgliederung, Spaltung oder Verschmelzung. Gesellschaftsorgane beraten wir bei alltäglichen Fragen der Unternehmensführung und der Gestaltung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern – wir bieten Unternehmen also eine “ausgelagerte Rechtsabteilung”.
Bei Gesellschaftsversammlungen stellen wir die rechtliche Beratung im Vorfeld und vor Ort sicher. Im Streitfall stehen wir ebenso zur Seite wie beispielsweise bei Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen.
Was leisten unsere Anwälte im Gesellschaftsrecht?
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Gesellschaftsberatung
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Begleitung und Durchführung von Gründungen mit Rechtsformwahl und Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge
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Laufende Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern
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Unternehmensnachfolge auch in erbrechtlicher Hinsicht
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Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
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Streitschlichtung, außergerichtliche und (schieds-) gerichtliche Vertretung, Krisenmanagement
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Entwurf unternehmensbezogene Dokumentation in Form eines Verkaufsmemorandum, Absichtserklärungen („Letter of Intent“) und Vertraulichkeitsvereinbarungen
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Vorbereitung und Durchführung von rechtlichen Unternehmensprüfungen (Due Diligence)
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Unternehmenstransaktionen, Umwandlungen, Verschmelzung
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Frank Leswal