Rechtsanwalt für Sanierung und Insolvenz Bergheim
Der Bereich Sanierung und Insolvenzen umfasst grundsätzlich den gesamten Bereich der Sanierung eines Unternehmens innerhalb oder auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens, die Beratung und Begleitung eines Unternehmens im Vorfeld einer möglichen Insolvenz bis hin zur Durchführung des Insolvenzverfahrens selbst. Die komplexen Rechtsbeziehungen, die sich aus einer Insolvenzeröffnung ergeben, sind für Laien schwer verständlich und verwirrend. Ohne anwaltliche Hilfe unterlaufen auch größeren Unternehmen vermeidbare und kostenintensive Fehler, sei es bei der Forderungsbeitreibung gegenüber dem kriselnden Vertragspartner oder im Insolvenzverfahren selbst. Wir beraten und betreuen insbesondere Unternehmen, deren Geschäftsführer und Vorstände mit langjähriger Erfahrung und Expertise bei der Sanierung und Restrukturierung. Dabei klären wir, ob eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne einer Liquiditätsbilanz überhaupt gegeben ist oder prüfen mit Ihnen und Ihrem Steuerberater die Frage der bilanziellen Überschuldung und Fortführungsprognose. Ebenso haben wir ausgeprägtes Wissen und langjährige Erfahrungen mit der mitunter strategischen Vorbereitung von Insolvenzanträgen, helfen Ihnen aber auch, wenn Sie Insolvenzgläubiger sind, bei der Geltendmachung Ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren.
Das am 01.01.2021 in Kraft getretene Unternehmenstabilisierungs- und Restruktuierungsgesetz – StaRUG – bietet weitere Chancen zur Sanierung außerhalb einer Insolvenz.
Was leisten unsere Anwälte in der Sanierungsberatung?
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Schuldner- und Gläubigerberatung im Vorfeld der Insolvenz
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Sanierungsberatung und Erarbeitung von Umstrukturierungsmaßnahmen
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Beratung bei Unternehmenskäufen aus der Insolvenz
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Abwicklung von Insolvenzverfahren/ Erstellung von Insolvenzplänen zur Unternehmenssanierung
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Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter
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Schutzschirmverfahren
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Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (Privatinsolvenz), außergerichtliche Schuldenbereinigung, Sanierung
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Sanierungsberatung und Entschuldung zur Abwendung des Insolvenzverfahrens
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Teilnahme an Gläubigerversammlungen
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Durchsetzung von Sonderrechten der Gläubiger wie bspw. Absonderungsrechte und Aussonderungsrechte sowie die Erlangung und die Versagung der Restschuldbefreiung
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Im Insolvenzfall richtig reagieren
Unsere Angebote und Referenzen in der Sanierung und Insolvenz
Frank Leswal