Rechtsanwalt für Vertragsrecht Bergheim
Im Rahmen des Vertragsrechtes ermöglichen wir Ihnen durch unsere außergerichtliche Beratung die Erarbeitung und Erstellung von Verträgen, wodurch Sie später keine unerwarteten Nachteile in Kauf nehmen müssen. Hierzu ist es wichtig, bereits vor Vertragsschluss alle möglichen Konsequenzen einer Vertragsgestaltung zur berücksichtigen und einzuplanen. In diesem Zusammenhang ist besonders zu erwähnen, dass das allgemeine Vertragsrecht Regelungen enthält, die für alle Vertragsarten im Zivilrecht gelten, sofern keine spezielleren Regelungen existieren. Somit gelten diese Regeln beispielsweise für sämtliche bekannten Vertragsarten wie z. B. Kaufverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge oder Mietverträge. Ebenso beraten und unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung und Verhandlung von Lizenzverträgen in anderen Rechtsgebieten wie z. B. dem Markenrecht oder Urheberrecht.
Was machen unsere Anwälte im Vertragsrecht?
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Kaufverträge
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Werkverträge
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Dienstleistungsverträge
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Mietverträge
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Lizenzverträge
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Frank Leswal