Rechtsanwälte und Fachanwälte Bergheim

KLK Rechtsanwälte
Eine Region im Wandel - wir begleiten Sie.
 

Willkommen bei KLK Rechtsanwälte

Wir begleiten Sie persönlich sowie Ihr Unternehmen in allen Stufen des Lebenszyklus. In allen Rechtsfragen von der Gründung des Unternehmens, der Unterstützung des operativen Geschäftes bis hin zur Nachlassplanung sind wir Ihre Ansprechpartner. Neben einer umfassenden Rechtsberatung in allen Rechtsgebieten, haben wir uns insgesamt auf die Bereiche Arbeitsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, privates Baurecht und Scheidungen in Unternehmerfamilien spezialisiert. Seit nunmehr 40 Jahren stehen wir unseren Mandanten in der Region zur Seite. Wir sind Mitglied in dem Kanzleiverbund der DIRO für Wirtschaftskanzleien, um Sie Deutschland- und Europaweit gemeinsam vertreten zu können.

Erfahrung und Zusammenarbeit

Alles aus einem Haus

Im engen Zusammenhang mit den steuerrechtlichen Beratungen bieten wir auch eine kompetente Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge an. Gerne unterstützen wir Sie auch bei M&A-Prozessen.

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Unsere Rechtsgebiete im Überblick

Mittelstand ist DIRO BUSINESS.

Als eine der größten, unabhängigen Kanzlei-Allianzen Europas hat die DIRO ihr Beratungsangebot im Bereich des Wirtschaftsrechts mit Blick auf international tätige Unternehmen des Mittelstands erweitert. Seit dem 1. Juli 2019 bietet DIRO BUSINESS den Inhabern mittelständischer Firmen den Zugriff auf ein europaweites Portfolio etablierter Wirtschaftskanzleien. Besonderes Merkmal ist dabei die Beratung von Unternehmer zu Unternehmer.

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

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Arbeitsrecht
26.08.2025

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Das BAG entschied am 3. April 2025, dass für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft ein ärztlicher Nachweis erforderlich ist – ein positiver Selbsttest reicht nicht aus.

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Gesellschaftsrecht
26.08.2025

Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG): Erste Erfahrungen und Risiken aus Sicht der Beratungspraxis nach Inkrafttreten zum 1. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Ziel dieser umfassenden Reform ist die zeitgemäße Ausgestaltung der Rechtsformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und Partnergesellschaft (PartG). Erste Erfahrungen aus der Beratung zeigen: Insbesondere für mittelständische Unternehmen bestehen neue Handlungserfordernisse – aber auch Unsicherheiten und konkrete Risiken.

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Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz, Insolvenzrecht
26.08.2025

Wann ist eine Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt und liegt damit keine Geschäftsführerhaftung (mehr) vor?

Ein Geschäftsführer einer in die Insolvenz geratenen GmbH wird vom Insolvenzverwalter aus dem Gesichtspunkt der Insolvenzverschleppung auf Ersatz in Anspruch genommen. Die zugrundeliegende Argumentation lautet, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits mehr als drei Wochen vor dem Datum des Insolvenzantrages entstanden sei. Der Geschäftsführer tritt dem mit dem Argument entgegen, dass zu dem betreffenden Zeitpunkt die Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt gewesen sei.

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