Rechtsanwälte und Fachanwälte Bergheim

KLK Rechtsanwälte
Eine Region im Wandel - wir begleiten Sie.
 

Willkommen bei KLK Rechtsanwälte

Wir begleiten Sie persönlich sowie Ihr Unternehmen in allen Stufen des Lebenszyklus. In allen Rechtsfragen von der Gründung des Unternehmens, der Unterstützung des operativen Geschäftes bis hin zur Nachlassplanung sind wir Ihre Ansprechpartner. Neben einer umfassenden Rechtsberatung in allen Rechtsgebieten, haben wir uns insgesamt auf die Bereiche Arbeitsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, privates Baurecht und Scheidungen in Unternehmerfamilien spezialisiert. Seit nunmehr 40 Jahren stehen wir unseren Mandanten in der Region zur Seite. Wir sind Mitglied in dem Kanzleiverbund der DIRO für Wirtschaftskanzleien, um Sie Deutschland- und Europaweit gemeinsam vertreten zu können.

Erfahrung und Zusammenarbeit

Alles aus einem Haus

Im engen Zusammenhang mit den steuerrechtlichen Beratungen bieten wir auch eine kompetente Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge an. Gerne unterstützen wir Sie auch bei M&A-Prozessen.

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Unsere Rechtsgebiete im Überblick

Mittelstand ist DIRO BUSINESS.

Als eine der größten, unabhängigen Kanzlei-Allianzen Europas hat die DIRO ihr Beratungsangebot im Bereich des Wirtschaftsrechts mit Blick auf international tätige Unternehmen des Mittelstands erweitert. Seit dem 1. Juli 2019 bietet DIRO BUSINESS den Inhabern mittelständischer Firmen den Zugriff auf ein europaweites Portfolio etablierter Wirtschaftskanzleien. Besonderes Merkmal ist dabei die Beratung von Unternehmer zu Unternehmer.

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

Arbeitsrecht
19.01.2026

Arbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.

Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen.

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Steuerrecht
19.01.2026

Firmen-Fitnessprogramme – Das sind die aktuellen lohnsteuerlichen Grundsätze

Im Rahmen von Firmen-Fitnessprogrammen bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern flexible Trainingsmöglichkeiten in externen Einrichtungen an. Dabei übernehmen die Arbeitgeber die Kosten teilweise oder vollständig. Aber die lohnsteuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen ist in der Praxis komplex, die Finanzverwaltung hat kürzlich nachgelegt.

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Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Gesellschaftsrecht
19.01.2026

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21).

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