Rechtsanwälte und Fachanwälte Bergheim

KLK Rechtsanwälte
Eine Region im Wandel - wir begleiten Sie.
 

Willkommen bei KLK Rechtsanwälte

Wir begleiten Sie persönlich sowie Ihr Unternehmen in allen Stufen des Lebenszyklus. In allen Rechtsfragen von der Gründung des Unternehmens, der Unterstützung des operativen Geschäftes bis hin zur Nachlassplanung sind wir Ihre Ansprechpartner. Neben einer umfassenden Rechtsberatung in allen Rechtsgebieten, haben wir uns insgesamt auf die Bereiche Arbeitsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, privates Baurecht und Scheidungen in Unternehmerfamilien spezialisiert. Seit nunmehr 40 Jahren stehen wir unseren Mandanten in der Region zur Seite. Wir sind Mitglied in dem Kanzleiverbund der DIRO für Wirtschaftskanzleien, um Sie Deutschland- und Europaweit gemeinsam vertreten zu können.

Erfahrung und Zusammenarbeit

Alles aus einem Haus

Im engen Zusammenhang mit den steuerrechtlichen Beratungen bieten wir auch eine kompetente Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge an. Gerne unterstützen wir Sie auch bei M&A-Prozessen.

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Unsere Rechtsgebiete im Überblick

Mittelstand ist DIRO BUSINESS.

Als eine der größten, unabhängigen Kanzlei-Allianzen Europas hat die DIRO ihr Beratungsangebot im Bereich des Wirtschaftsrechts mit Blick auf international tätige Unternehmen des Mittelstands erweitert. Seit dem 1. Juli 2019 bietet DIRO BUSINESS den Inhabern mittelständischer Firmen den Zugriff auf ein europaweites Portfolio etablierter Wirtschaftskanzleien. Besonderes Merkmal ist dabei die Beratung von Unternehmer zu Unternehmer.

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

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Mietrecht, Wohnraummietrecht
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Gewinnerzielung durch Untervermietung als Kündigungsgrund

Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (VIII ZR 228/23) hat der Bundesgerichtshof die Grenzen zulässiger Untervermietung präzisiert. Im Kern stellt der Senat klar, dass eine gewinnorientierte Untervermietung nicht vom berechtigten Interesse des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB gedeckt ist. Erfolgt die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters, kann dies eine ordentliche Kündigung des gesamten Mietverhältnisses rechtfertigen.

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Arbeitsrecht
25.02.2026

Die neue Entgelttransparenzrichtlinie – Was kommt auf mittelständische Unternehmen zu?

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie im Juni 2026 werden bestehende Vorgaben zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen deutlich verschärft.

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Zugang von Kündigung: Warum Einwurf-Einschreiben nach neuer Rechtsprechung nicht mehr ausreichen

Digitalisierung des Zustellverfahrens mindert die Beweiskraft

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