Rechtsanwälte und Fachanwälte Bergheim

KLK Rechtsanwälte
Eine Region im Wandel - wir begleiten Sie.
 

Willkommen bei KLK Rechtsanwälte

Wir begleiten Sie persönlich sowie Ihr Unternehmen in allen Stufen des Lebenszyklus. In allen Rechtsfragen von der Gründung des Unternehmens, der Unterstützung des operativen Geschäftes bis hin zur Nachlassplanung sind wir Ihre Ansprechpartner. Neben einer umfassenden Rechtsberatung in allen Rechtsgebieten, haben wir uns insgesamt auf die Bereiche Arbeitsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, privates Baurecht und Scheidungen in Unternehmerfamilien spezialisiert. Seit nunmehr 40 Jahren stehen wir unseren Mandanten in der Region zur Seite. Wir sind Mitglied in dem Kanzleiverbund der DIRO für Wirtschaftskanzleien, um Sie Deutschland- und Europaweit gemeinsam vertreten zu können.

Erfahrung und Zusammenarbeit

Alles aus einem Haus

Im engen Zusammenhang mit den steuerrechtlichen Beratungen bieten wir auch eine kompetente Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge an. Gerne unterstützen wir Sie auch bei M&A-Prozessen.

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Unsere Rechtsgebiete im Überblick

Mittelstand ist DIRO BUSINESS.

Als eine der größten, unabhängigen Kanzlei-Allianzen Europas hat die DIRO ihr Beratungsangebot im Bereich des Wirtschaftsrechts mit Blick auf international tätige Unternehmen des Mittelstands erweitert. Seit dem 1. Juli 2019 bietet DIRO BUSINESS den Inhabern mittelständischer Firmen den Zugriff auf ein europaweites Portfolio etablierter Wirtschaftskanzleien. Besonderes Merkmal ist dabei die Beratung von Unternehmer zu Unternehmer.

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

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Mietrecht
27.03.2026

Untervermieten ja aber nicht auf Kosten anderer: Was der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt hat

Wer mit der Untervermietung einen Gewinn erzielen möchte, hat keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters und riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des eigenen Mietverhältnisses.

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Fachbeitrag Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
25.03.2026

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: BAG stärkt den individuellen Entgeltvergleich

Der Grundsatz der Entgeltgleichheit zählt zu den zentralen Vorgaben des nationalen und europäischen Arbeitsrechts. Gleichwohl bereitet seine praktische Durchsetzung erhebliche Schwierigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Darlegung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung. Mit seinem Urteil vom 23.10.2025 konkretisiert das Bundesarbeitsgericht die Anforderungen an den Entgeltvergleich und stellt klar, dass bereits der Vergleich mit einer einzelnen geeigneten Vergleichsperson ausreichen kann, um eine Diskriminierung zu vermuten.

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nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
25.03.2026

Grenze überschritten: Wann hohe Mieten sittenwidrig sind

Die Frage, wann eine überhöhte Miete die Schwelle zur Sittenwidrigkeit überschreitet, gehört zu den zentralen Problemfeldern des Wohnraummietrechts. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten geraten hohe Mietforderungen zunehmend in den Fokus gerichtlicher Kontrolle. Ein Urteil des LG Hamburg greift diese Problematik auf und konkretisiert die Voraussetzungen, unter denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Miete und ortsüblicher Vergleichsmiete zur Annahme einer Wuchermiete im Sinne des § 138 BGB führt.

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